In diesem Register wird festgelegt, welchen auf welche Lohnarten die Basis und der Faktor der aktuellen Lohnart aufaddiert werden soll. In der Regel sind dies Basen, aufgrund derer die Abzuge für das Sozialversicherungswesen berechnet werden. Im linken Feld befinden sich die verfügbaren Lohnarten, im rechten die bereits zugewiesenen. Es gibt drei Möglichkeiten um eine Lohnart zuweisen oder von der Pflichtigkeit entfernen zu können:
Doppelklicken
Anklicken und in das andere Feld ziehen
Mit der rechten Maustaste anklicken und „markierte Zeilen hinzufügen“ wählen

Beispiel AHV:
Alle Lohnarten, die AHV-Pflichtig sind (Monatslohn, Monatslohnkorrekturen, Zulagen, Gratifikationen, Prämien, Honorare, Tantiemen usw.) werden auf eine gemeinsame AHV-Basis-Lohnart aufaddiert. Aufgrund dieses Betrages kann dann der AHV-Abzug für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber ermittelt werden.

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